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mater semper certa est
(recht.allgemein.latein)
    

Mit mater semper est (lat. die Mutter ist immer sicher) wird im römischen Recht der Grundsatz bezeichnet, dass die Mutter eines Kindes bei Geburt feststeht und damit Mutter immer die Frau ist die das Kind geboren hat.

Dieser Grundsatz gilt auch im deutschen Recht und spielt insbesondere bei Leihmüttern eine Rolle (Vgl. unter Mutter).

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