Zu diesem Artikel gibt es 5 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten03.09.16 Anonym : | Mich würde interessieren, wozu es dass gibt, aber deine Definition finde ich gut.
| 20.06.16 Anonym : | Ich finde die Definition super! Auch die Verdeutlichung, wie die beiden Rechte ineinander greifen. Super! Vielen Dank!
| 29.01.09 Anonym**: | Es ist nur nichtssagend, wenn du nichts vom Recht verstehst und somit nicht weißt, was zum Beispiel Ansprüche sind bzw. das ganze nicht auf die Praxis übertragen kannst^^ Das Beispiel ist doch recht simpel ;-)
| 06.11.06 info: | Einverstanden.
| 05.11.06 Anonym: | diese ERklärung ist wohl für die Fische - nichtssagend bis zum dorthinaus
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