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Ein Maßnahmegesetz ist ein Gesetz, dass speziell (offen oder versteckt)
für einen Einzelfall erlassen wurde. Maßnahmegesetze sind im Bereich von
Grundrechtseinschränkungen generell unzulässig (Art. 19 Abs. 1) und
ansonsten nur in engen Schranken zulässig.
Beispiel: Der Bundestag erläßt ein Gesetz, dass der Firma O vorschreibt bestimmte Rußfilter in der Produktion zu verwenden.
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