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Massenmord
(recht.straf.bt)
    

Von einem Massenmord spricht man, wenn ein Mord an einer großen Zahl von Menschen verübt wird. Hinsichtlich der Größenordnung wird z.B. bei den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA von einem Massenmord gesprochen (Vgl. MMR 2001, Heft 10 XVI). Insbesondere der Holocaust wird als Massenmord bezeichnet.

Das deutsche StGB kennt den Begriff des Massenmords nicht.

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