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Manteltarifvertrag
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit.tarif)
    

Mit Manteltarifvertrag wird ein Tarifvertrag bezeichnet, der nicht Lohnfragen sondern nur nichtmonetäre Arbeitsbedingungen, wie z.B. Taktzeiten der Arbeitsschritte am Fließband oder die Lage der Arbeitszeit innerhalb des Tages regelt. Manteltarifverträge laufen in der Regel längerfristig.

Bei Manteltarifverträgen ist immer an die Möglichkeit zu denken, dass sie für allgemeinverbindlich erklärt wurden.

Während in der ersten Zeit nach dem zweiten Weltkrieg immer Lohnforderungen Gegenstand von Arbeitskämpfen waren, wird 1973 in der Metallindustrie im Tarifbezirk Nordbaden/Nordwürttemberg zum ersten mal um einen Manteltarifvertrag gekämpft (Hindrichs/Mäulen/Scharf, Neue Technologien und Arbeitskampf, S. 55).

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