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Mandantin/Mandant
(recht.allgemein)
    

Als Mandantin oder Mandant werden die Auftraggeber eines Rechtsanwalts bezeichnet. Zu dem Vertragsverhältnis zwischen Mandant und Anwalt siehe unter Anwaltsvertrag.

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Auf diesen Artikel verweisen: Klient * Anwaltsvertrag/Rechtsanwaltsvertrag * Anwaltshaftung/Anwaltsregress Werbung: