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Magna Charta libertatum
(recht.geschichte.13)
    

Mit Magna Charta wird das von dem englischen König Johann Ohneland (king john) 1215 erlassene Gesetz bezeichnet, das die Freiheit der Kirche und die Rechtsstellung seiner Vasallen garantierte. Weiterhin ordnete die Magna Charta das Gerichtswesen und sicherte jedem Untertan in Strafsachen eine Entscheidungen durch ein Gericht zu.

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