Die Luganer-Übereinkunft von 1988 regelt Fragen des Gerichtsstandes und der Vollstreckungshilfe unter den Mitgliedern der EFTA. Soweit diese auch Mitglied der EU sind geht die Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsordnung (EuGVVO) vor.
Auf diesen Artikel verweisen: Gerichtsstand * Vollstreckung, Schweiz * OLG München v. 21.9.2006 (Az. 29 U 2119/06)