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Luganer Übereinkunft
(recht.voelker.vertrag)
    

Die Luganer-Übereinkunft von 1988 regelt Fragen des Gerichtsstandes und der Vollstreckungshilfe unter den Mitgliedern der EFTA. Soweit diese auch Mitglied der EU sind geht die Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsordnung (EuGVVO) vor.

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Auf diesen Artikel verweisen: Gerichtsstand * Vollstreckung, Schweiz * OLG München v. 21.9.2006 (Az. 29 U 2119/06) Werbung: