Warning: Undefined variable $ln in /var/www/vhosts/lexexakt.de/include2/sprachsteuerung.php4 on line 2

Warning: Undefined variable $cookies in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284

Warning: Undefined array key "cookie" in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284
slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung

Warning: Undefined variable $modus in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 344
Artikel Diskussion (0)
lucrum ex re/lucrum ex negotio cum re
(recht.straf.bt.242)
    

Mit lucrum ex re wird der Wert bezeichnet, der in einer Sache verkörpert ist und der ihr entzogen werden kann.

Beispiel: Das Guthaben auf einer Telefonkarte. Nutzt ein Täter eine entwendete Telefonkarte und gibt sie anschließend zurück hat er sich hinsichtlich des Entzugs des verkörperten Wertes eines Diebstahls strafbar gemacht.

Mit lucrum ex negotio cum re wird der Gebrauchswert einer Sache bezeichnet, der ihr nicht entzogen werden kann.

Beispiel: A entwendet dem B einen Kopierer um ihn für einen Tag zu nutzen und anschließend zurückzugeben. Toner und Papier füllt er selbst ein.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: