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löschungsfähige Quittung
(recht.zivil.materiell.sachen)
    

Mit der löschungsfähigen Quittung bestätigt der Gläubiber einer Hypothek/Grundschuld, dass die dem Pfandrecht zugrundeliegende Forderung zurückgezhalt sei. Damit wird aus der Hypothek/Grundschuld eine Eigentümerhypothek/-Grundschuld.

Mit der Folge, dass bei Vorliegen grundbuchtauglicher Form (öffentliche Beglaubigung der Quittung) die Löschungsbewilligung nun durch den Eigentümer erfolgen muss.

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