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Listenwahl
(recht.oeffentlich.staat)
    

Von Listenwahl spricht man Staatsrecht, wenn der Wähler nicht über den einzelnen Kandidaten sondern nur über verschiedene Listen mit mehreren Kandidaten entscheiden kann. So wird z.B. die Besetzung des Bundestages mit der Zweitstimme über eine Listenwahl entschieden.

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