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Mit Liquidation wird die Abwicklung einer Gesellschaft zur Beendigung des Geschäftsbetriebs bezeichnet.
OLG Celle v. 17.10.2018, Az.: 9 W 80/18
Der Liquidator und der Notar können im Regelfall nicht regelmäßig durchsetzen, dass das
Handelsregister eine GmbH ohne vorangehende Anmeldung der Auflösung, Veröffentlichung und
Einhaltung des Sperrjahrs aus dem Register löscht, wenn der Liquidator allein versichert, dass kein
verteilbares Vermögen vorhanden sei, keine Einlagen ausstünden und keine Prozesse gegen die
GmbH anhängig seien und Insolvenzgründe nicht vorlägen.Abgrenzung zu OLG Hamm 27 W 63/16.
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