Als lex salica wird ein auf Anweisung des fränkischen Königs Chlodwig von 507 bis 511 verfasste Aufzeichnung des fränkischen Stammesrechts bezeichnet, die bis zum Ende der Frankenzeit regelmäßig an Veränderungen angepasst wurde.
Die lex salica enthielt strafrechtliche, zivilrechtliche und auch prozessuale Regelungen. Eine Aufteilung wie sie heute üblich ist war dem Stammesrecht damals noch fremd.
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