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letter of intent (LOI)
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Mit letter of intent wird die Absichtserklärung einer Partei in Hinsicht auf einen geplanten Vertragsschluss bezeichnet. Der letter of intent enthält keinen Rechtsbindungswillen (Bamberger/Roth, BGB § 145 Rn 20-29). Siehe auch unter Punktation und Vorvertrag.

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Auf diesen Artikel verweisen: Punktation * nomination letter * Vorvertrag Werbung: