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Diskussion (2)
Kode:
02.05.10&Anonym &Wenn sie schreiben, dass der Verzug eine zeitliche Schlechterfüllung ist, könnte man dann nicht sagen, dass die Nichterfüllung eine absolute Schlechtleistung ist? 04.05.10&info &Ja, grundsätzlich denke ich, dass man die Nichterfüllung als absolute Schlechterfüllung bezeicnen könnte. Letztlich unterscheiden sich beide nur hinsichtlich der Höhe des entstandenen Schadens.