slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Leichenraub
(recht.straf.bt)
    

Da an einer Leiche idR kein Eigentum besteht kann sie nicht Gegenstand eines Diebstahls bzw. Raubs sein. Die Entwendung einer solchen Leiche wird daher nur als Störung der Totenruhe bestraft.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: