slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (3)

Zu diesem Artikel gibt es 3 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten

14.12.05 Anonym: Wer sind sie, Herr Dr. Eimser? Davon dass es Lehrmittelfreiheit in Deutschland nicht mehr gibt war überhaupt nicht die Rede und die Definition ist kurz und knapp und umfasst alles.
14.12.05 Dr. Prof. Eimser: Das kann man so nicht ganz sagen, dieser Bereich ist noch durchaus umpfangreicher. Heute gibt es zwar immer noch ,,Lehrmittelfreiheit\" aber eigendlich stimmt das nicht, da man in vielen Bildungszweigen schon eine Leihgebühr von 33% oder mehr zahlen muss!!!
14.12.05 Hennerke: das ist richtig