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Diskussion (2)
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30.10.06&Anonym&Warum passen wir nicht die Gesetzm��igkeiten der Legitimit�t an, sodass Legalit�t und Legitimit�t �bereinstimmen .. ? Auch wenn die Definition von Legitimit�t variabel ist, m�sste ein Rahmen zu finden sein, der diese beiden Begriffe der Rechtserkl�rung n�her zusammenf�hrt! 30.10.06&info&Jeder Rechtsstaat ist bestrebt, gr��tm�gliche Deckung herzustellen und dabei den angesprochenen Rahmen, der gemeinsamen Grundwerte zu finden und umzusetzen. Im rechtsstaatlichen Deutschland sind daher die Beispiele f�r ein Auseinanderklaffen auch viel weniger drastisch.