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Mit Leasing bezeichnet man die Überlassung eines Wirtschaftsgutes
(Fahrzeuge, Maschinen, Gebäude usw.) an einen Leasingnehmer gegen
Entgelt.
Was hier grundsätzlich nach einem
Mietvertrag klingt kann rechtlich, je nach
Ausformung, unterschiedlich zu qualifzieren sein.
- Finanzierungsleasing (wird z.T. als Darlehen eingeordnet)
- Operatingleasing
- Immobilienleasing
- Herstellerleasing
- Null-Leasing
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