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Von latenten Steuern spricht man bei Steuern die zur Zeit noch nicht oder nur für fiktiv anfallen gleichwohl aber berücksichtigt werden müssen (z.B. in der Bilanz oder bei der Zugewinnberechnung).
Beispiel: Ein Unternehmen hat einen Unternehmenswert laut Gutachten von 400.000,- (50.000,- goodwill plus 350.000,- Betriebsvermögen). Wird es im Zugewinn eingestellt sind die latenten Steuern, die bei einer Veräußerung anfallen und den Erlös schmälern würden, zu berücksichtigen.
Latente Steuern entstehen weiterhin in einem Unternehmen, wenn die Steuerberechnung aus der Steuerbilanz von der Steuerberechnung aus der Handelsbilanz abweicht, was Folge von unterschiedlichen Wertansätzen in beiden Bilanzen ist.
Beispiel: Ein Unternehmen hat im Jahr 2009 in seinem Vermögen Aktien, die es steuerrechtlich mit 100,-/Aktie bewerten muss handelsrechtlich aber mit 90,-/Aktie. Daher sind in der Steuerbilanz höhere Posten einzustellen, als in der Handelsbilanz. Die höhere tatsächliche Steuer ist dann in der Handelsbilanz als latente Steuer auszuweisen.
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