slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Landesarbeitsgericht
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit.prozess)
    

Mit Landesarbeitsgericht wird die 2. Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit bezeichnet. Die Landesarbeitsgerichte sind für die Berufung gegen Urteile der Arbeitsgerichte zuständig.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Arbeitsgericht * Arbeitsgerichtsbarkeit Werbung: