slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Kurzrubrum/volles Rubrum/Aktivrubrum/Passivrubrum
(recht.zivil.formell.prozess)
    

Mit Kurzrubrum wird eine Kurzfassung des Rubrums bezeichnet, bei dem nur mittels Aktenzeichen und Nachnamen auf den Rechtsstreit Bezug genommen wird:

In dem Rechtsstreit
Müller ./. Schulz
Az. 4 UZ 1/07

Der Gegensatz dazu wird als volles Rubrum bezeichnet:

In dem Rechtsstreit

des Bernd Müller, Hasardeursweg 4, 00100 Prömmsen

-Kläger -

vertreten durch: Rechtsanwalt Peter Brandstar, Anwaltsweg 4, 00100 Prömmsen

gegen

Fritz Schulz, Auf der Hohen Kante 37, 00100 Prömmsen

- Beklagter -

vertreten durch: Rechtsanwältin Frauke Drauhauf, Gerichtsweg 9, 00100 Prömmsen

wegen (...)

Dabei wird der Abschnitt mit der Bezeichnung des Klägers Aktivrubrum und der Abschnitt mit der Bezeichnung des Beklagten Passivrubrum genannt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Klageerwiderung * Nachlasspfleger/Nachlasspflegschaft Werbung: