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Mit Kurzrubrum wird eine Kurzfassung des Rubrums bezeichnet, bei dem nur mittels Aktenzeichen und Nachnamen auf den Rechtsstreit Bezug genommen wird:
In dem Rechtsstreit
Müller ./. Schulz
Az. 4 UZ 1/07
Der Gegensatz dazu wird als volles Rubrum bezeichnet:
In dem Rechtsstreit
des Bernd Müller, Hasardeursweg 4, 00100 Prömmsen
-Kläger -
vertreten durch: Rechtsanwalt Peter Brandstar, Anwaltsweg 4, 00100 Prömmsen
gegen
Fritz Schulz, Auf der Hohen Kante 37, 00100 Prömmsen
- Beklagter -
vertreten durch: Rechtsanwältin Frauke Drauhauf, Gerichtsweg 9, 00100 Prömmsen
wegen (...)
Dabei wird der Abschnitt mit der Bezeichnung des Klägers Aktivrubrum und der Abschnitt mit der Bezeichnung des Beklagten Passivrubrum genannt.
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