|
Seit Mitte des 13. Jhd. ein Fürst der ein Stimmrecht bei der Kaiserwahl (= Kur) hatte. Davor erfolgte die Königswahl durch alle Fürsten des Reichs. Kurfürsten waren:
- Erzbischof von Mainz
- Erzbischof von Köln
- Erzbischof von Trier
- Pfalzgraf bei Rhein
- Herzog von Sachsen
- Markgraf von Brandenburg
- König von Böhmen
Werbung:
| |