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Kulturkampf
(recht.geschichte.19)
    

Mit Kulturkampf wird die Auseinandersetzung zwischen dem preußischen Staat und der katholischen Kirche in der Regierungszeit Bismarcks bezeichnet.

Der Kulturkampf begann im Prinzip 1870 mit der Verkündung der Unfehlbarkeit des Papstes auf dem ersten Vatikanischen Konzil. In Preußen entwickelt sich parallel dazu die Zentrumspartei zu einer Oppositionspartei die durch den katholischen Glauben zusammgenhalten wurde. Hierin sah Bismarck einen Zusammenschluss aller Gegner des protestantischen Kaisertums. Entsprechend wurden Gesetze erlassen, die den Einfluss der katholischen Kirche zurückdrängen sollten.

So z.B. der Kanzelparagraph, der Pfarrern jede politische Verkündigung verbot, das Jesuitengesetz, mit dem der Jesuitenorden verboten wurde, die Maigesetze, die eine Reihe von Einschränkungen für Geistliche, wie die Vorsehung eines Kulturexamens und andere Gängelungen vorsahen, das Brotkorbgesetz, das die Bezahlung der Geistlichen an ihr Wohlverhalten knüpfte, das Klostergesetz, das die Auflösung aller Klostgermeinschaften, mit Ausnahme der krankpflegenden, anordnete und das Sperrgesetz, mit dem u.a. die Zivilehe eingeführt wurde.

Seine Ende fand der Kulturkampf erst mit 1878 als mit Leo XIII ein neuer Papst ins Amt kam. Leo XIII ereichte einen Ausgleich mit Bismarck, so dass die Gesetze weitgehend zurückgenommen wurden. Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Jesuitengesetz * Zivilehe/kirchliche Trauung Werbung: