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KRITIS
(recht.oeffentlich.verwaltung)
    

KRITIS ist die Abkürzung für Kritische InfraStrukturen. Definiert werden Kritische Infrastrukturen durch das BSI wie folgt:

Kritische Infrastrukturen sind Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.(https://www.bsi.bund.de/ContentBSI/Themen/Kritis/Einfuehrung/KritisDefinitionen/definitionen.html)

Es existieren auf allen staatlichen Ebenen (EU, Bund und Ländern) Regelungen für den Schutz kritischer Infrastrukturen. Auf Bundesebene sind im AK KRITIS BSI, das BBK, das THW und das BKA beteiligt.

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