slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Krankheit
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.sozial)
    

Inhalt
             1. Sozialversicherungsrecht
             2. Arbeitsrecht

1. Sozialversicherungsrecht

Im Sinne der Krankenversicherung ist Krankheit jeder regelwidrige Körper- und Geisteszustand der behandlungsbedürftig ist.

2. Arbeitsrecht

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: § 3 EntgFG Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Werbung: