slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Kostengrundentscheidung
(recht.zivil.formell.prozess)
    

Mit Kostengrundentscheidung wird die Entscheidung über die Verteilung der Kosten zwischen den Parteien bezeichnet.

Beispiel: Die Kosten trägt der Kläger zu 40 % und die Beklagte zu 60 %.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: