Warning: Undefined variable $ln in /var/www/vhosts/lexexakt.de/include2/sprachsteuerung.php4 on line 2

Warning: Undefined variable $cookies in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284

Warning: Undefined array key "cookie" in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284
slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung

Warning: Undefined variable $modus in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 344
Artikel Diskussion (0)
Kostenberechnung Arbeitsrecht (Prozesskosten)
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit.prozess)
    

Die Anwaltskosten trägt in der ersten Instanz jede Partei selbst, unabhängig davon wer siegt (§ 12a ArbGG)

Die Gerichtskosten berechnen sich nach dem Gerichtskostengesetz, für eine streitige Verhandlung fallen 2 Gebühren an. Die Gebührenhöhe richtet sich wie im Zivilprozess nach dem Streitwert.

Bei Kündigungsschutzverfahren beträgt der Streitwert in Abweichung von den allgemeinen Regeln drei Monatsgehälter (§ 42 Abs. 4 GKG).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: