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Konzern
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.gesellschaft)
(engl. trust )
    

Mit Konzern bezeichnet man den Zusammenschluss von einem herrschenden und einem oder mehreren abhängigen Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens (§ 18 AktG).

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Auf diesen Artikel verweisen: Vergleichbarkeit von Arbeitnehmern bei der Sozialauswahl/horizontale Vergleichbarkeit * trust Werbung: