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Konvertibilität/Goldkonvertibilität
(recht.allgemein.wirtschaft)
    

Von Konvertibilität spricht man bei einer Währung, wenn der ausgebende Staat sie in Gold (= Goldkonvertibilität) oder andere Währungen umtauscht. Von voller Konvertibilität spricht man, wenn der der Umtausch bedingungslos erfolgt, von beschränkter Konvertibilität, wenn er nur unter bestimmten Bedingungen erfolgt.

Beispiel: Früher war der US-Dollar goldkonvertibel. Er konnte jederzeit zu einem festen Kurs von 35 US-Dollar in eine Feinunze Gold umgetauscht werden.

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