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Von Kontaktschuld spricht man, wenn jemandem angelastest wird mit einer Person Kontakt gehabt zu haben, die aus Sicht des/der Anschuldigenden nicht den Wertvorstellungen entspricht.
Beispiel: Der heterosexuelle und homophobe B wirft dem A vor, dass er sich mit dem homosexuellen M getroffen habe und kündigt dem A daraufhin die Freundschaft.
Beispiel: Der linksintellektuelle B wirft dem A vor, dass er sich mit dem rechtsextremen M getroffen habe und kündigt dem A daraufhin die Freundschaft.
Dabei wird allein der Umstand des Kontakts zum Vorwurf unabhängig von der Frage wie der Kontakt inhaltlich ausgesehen hat.
In der Nachkriegszeit konnte über dieses Argumentationsmuster die verfassungstreue eines Menschen in Frage gestellt werden, ohne dass ihm über den Kontakt hinaus etwas bewiesen werden musste.
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