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Artikel Diskussion (1)
Kondiktion/kondizieren
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.bereicherung)
    

Kondiktion ist der Oberbegriff für die Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung. Von kondizieren spricht man, wenn etwas wegen ungerechtfertigter Bereicherung herausverlangt wird. Bei der Kondiktion unterscheidet man zwischen:

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Auf diesen Artikel verweisen: Schuldanerkenntnis, konstitutiv/deklaratorisch * isolierte Grundschuld Werbung: