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Koalition
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit Koalition (lat.) wird in der Politik eine dauerhafte, vertragliche geregelte (durch sog. Koalitionsvertrag), Zusammenarbeit zwischen zwei oder mehreren Parteien in einem Parlament bezeichnet um gemeinsam Mehrheiten bei Abstimmungen erreichen zu können.

Beispiel: Im B-Land, erreicht Partei A 150 Sitze, Partei B 60, Partei C 200 von insgesamt 410 Sitzen. Um eine Mehrheit bei Entscheidungen zu haben, gehen A und B eine Koalition ein. Zusammen verfügen sie über 210 der 410 Sitze und damit über eine absolute Mehrheit.

Eine gesetzliche Regelung dieser Zusammenarbeit gibt es nicht, das Gesetz kennt nur Parteien und Fraktionen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Alternative für Deutschland (Afd) * Kooperationskoalition (KoKo) * Jamaika-Koalition * große Koalition Werbung: