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Diskussion (2)
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16.06.11&Ruben Aryala &Die Behauptung, es m�sse sich um ein Original, eine beglaubigte Abschrift und eine einfache Kopie handeln, ist falsch. Ein Blick ins Gesetz (� 133 ZPO) w�re vielleicht hilfreich. 20.07.12&RN &Mal sehen, ob jemand dieses betagte Thema noch verfolgt.<br /><br />Ich habe nun oft gelesen: Original, beglaubigte Abschrift, einfache Abschrift. <br />Nun stellt sich mir als NICHTjurist, der aber ab und an selbst (also ohne Anwalt) klagt, die Frage, ob ich �berhaupt berechtigt bin, eine Abschrift (umgsp.: eine Kopie) zu \"beglaubigen\"?<br /><br />Ich habe keinen Fotokopierer, also drucke ich alles dreimal aus und unterschreibe nur ein Exemplar (ich will schlie�lich nicht drei Originale absenden) und lasse die beiden anderen ohne Unterschrift.<br /><br />Ist das so korrekt oder wie k�nnte ich es richtiger machen?<br /><br />Vielen Dank f�r Tips und Hinweise!