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Kirchenrecht
(recht.oeffentlich.kirche)
(engl. ecclesiastical law )
    

Mit Kirchenrecht wird das Rechtsgebiet bezeichnet, das die Beziehungen zwischen Kirche und Staat (Staatskirchenrecht) und die Beziehungen innerhalb der Kirche regelt (so z.B. das kanonische Recht in der katholischen Kirche). Sog. äusseres und inneres Kirchenrecht.

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Auf diesen Artikel verweisen: Abt/Äbtissin * ecclesiastical law * Baulast, Straßenrecht/Kirchenrecht * Patronat/Kirchenpatronat Werbung: