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Kavaliersdelikt
(recht.allgemein)
    

Von einem Kavaliersdelikt spricht man bei einem von der Gesellschaft akzeptierten aber gesetzlich verbotenen Verhalten. Die gesellschaftliche Wertung muss dabei nicht unbedingt die richtigere sein. So gelten/galten z.B. Steuerhinterziehung oder früher Autofahren im betrunkenen Zustand trotz der hohen Sozialschädlichkeit als Kavaliersdelikt.

Auch als Kavaliersdelikt gelten z.B. Raubkopien, Schwarzarbeit, Plagiate, Spesenbetrug, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Schwarzfahren.

Trotzdem sind alle diese Delikte strafbar und werden bei Kenntnis durch die Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt.

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