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Kaufreue
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Von Kaufreue spricht man, wenn die Käuferseite bei einem Kaufvertrages nach wirksamen Vertragsschluss, den Kauf bereut und nicht mehr an den Vertrag gebunden sein will.

Rechtlich ist die Kaufreue als solche unbeachtlich, nur bei einem Zusammentreffen mit Rechten des Käufers (z.B. einem Widerrufsrecht) kann es bei Kaufreue zu einer Lösung vom Vertrag kommen.

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