slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Kartellverfahren
(recht.eu)
    

Mit Kartellverfahren wird regelmäßig das einheitliche Verwaltungsverfahren der EU-Kommission bezeichnet, mit dem Verstöße gegen das europäische Kartellrecht geahndet werden. Bei festgestelltem Verstoß kann die Kommission eine Geldbuße gegen das betroffene Unternehmern verhängen.

Beispiel: Im Jahr 2011 hat die EU-Kommission im Rahmen eines Kartellverfahren wegen Preisabsprachen gegen mehrere europäische Autohersteller ermittelt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: