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Kaltmietanteil
(recht.zivil.materiell.familie)
    

Der Selbstbehalt setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen, u.a. dem Mietanteil.

Im Selbstbehalt von 1.160,- ist ein Betrag von 380,- Kaltmietanteil und ein Betrag von 380,- Euro zzgl. 100,- Heizungskosten.

Ist eine angemessene Wohnung zu diesem Preis nicht zu bekommen kann der Selbstbehaltssatz angepasst werden um die Differenz.

Bei der Angmessenheit kann man sich an den Bedarfssätzen für den Wohnbedarf der SGB-II-Behörde orientieren.

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