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Mit Kabinettsausschuss wird ein von der Bundesregierung gebildeter Ausschuss bezeichnet, dem ein Teil der Mitglieder der Regierung angehören und der Entscheidungen der Bundesregierung vorbereitet. Eine eigene Entscheidungsbefugnis haben Kabinettsausschüsse nicht, sie sprechen nur Empfehlungen für das Kabinett aus, das gilt auch für den Bundessicherheitsrat (Maunz/Dürig-Epping GG Art. 65a Rn. 39).
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