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Juristin*
(recht.allgemein)
    

Mit Juristin wird in Gesetzen regelmäßig nur die voll ausgebildete Juristin (=Volljuristin) bezeichnet. Allerdings ist diese Bezeichnung kein rechtlich geschützter Titel.

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Auf diesen Artikel verweisen: Rechtswissenschaft * Abendroth, Wolfgang Werbung: