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jura in re aliena
(recht.allgemein.latein und recht.zivil.materiell.sachen und recht.geschichte.pandekten)
    

Mit "jura in re aliena" wurden im Pandektenrecht Rechte an fremden Sachen, d.h. Sachen die in fremden Eigentum standen bezeichnet. Das Pandektenrecht kannte folgende jura in re aliena:

  1. Servituten
  2. Emphyteutrecht
  3. Superficiarrecht
  4. Lehensrecht/Erbzinsgutrecht
  5. Pfandrecht
  6. Reallasten

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