slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Jugendschutz
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.jugend)
    

Mit Jugendschutz wird der gesetzliche Schutz von Jugendlichen vor Gefahren für ihr seelisches, geistiges oder körperliches Wohl bezeichnet, so wie er im Jugendschutzgesetz und im Jugendmediendienststaatsverrtrag normiert ist.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: