slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
judicial self-restraint
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit judicial self-restraint bezeichnet das Bundesverfassungsgericht die sich selbst auferlegte Beschränkung bei der Rechtsprechung, die die Wahrung der Kompetenzen der anderen Verfassungsorgane gewährleisten soll (BVerfGE 36, 1). Hintergrund dieses Selbstbeschränkung ist die umfassende Macht des Verfassungsgerichts als letzte Instanz über alle staatlichen Handlungen entscheiden zu können.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: