Invitatio ad offerendum (lat.) bedeutet wörtlich übersetzt Einladung zur Abgabe eines Angebotes. Im Unterschied zum Angebot ist die invitatio ad offerendum nicht verbindlich, sondern die unverbindliche Aufforderung an die andere Vertragspartei selbst ein Angebot abzugeben. Da die invitatio
nicht verbindlich ist, kann sich der Auffordernde nach Abgabe des
Angebotes überlegen, ob er darauf eingehen will. Siehe aber auch unter
Offerte ad incertas personas.
In der Praxis liegt eine solche invitatio in der Regel bei Werbung vor.
Der Kaufmann der Flugzettel mit dem Hinweis auf günstige Preise für Butter
verteilt, hält sich damit den Verkauf letztendlich offen. Ist die Nachfrage
nach der günstigen Butter größer als sein Lagerbestand, ist er nicht
gezwungen, diese hohe Nachfrage zu befriedigen.
In der kommerziellen Werbung sind allerdings die Besonderheiten des Wettbewerbsrecht zu berücksichtigen. Ein
Kaufmann kann z.B. nicht ohne weiteres mit günstigen Preisen für Butter
werben und dann mit dem Hinweis, die 10 Stück günstige Butter seien
verkauft, nur noch teurere Butter verkaufen.
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