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intertemporales Recht/Übergangsrecht
(recht.)
    

Als intertemporales Recht oder Übergangsrecht, werden Rechtsnormen bezeichnet, die bei einer Rechtsreform regeln, welche Fälle dem alten Recht und welche dem neuen unterfallen.

Beispiel: Art. 111 FGG-RG regelt nach Einführung des neuen Verfahrensrechts auf dem Gebiet des Familienrechts die Frage welches Verfahrensrecht auf Altverfahren anzuwenden ist.

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