Die InsO ist ein Gesetz, das dazu dient, dass restliche Vermögen eines insolventen Schuldners durch Verwertung zur
gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger zu nutzen (§ 1 S. 1 InsO).
Darüberhinaus soll dem redlichen Schuldner die Möglichkeit gegeben
werden sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien (§ 1 S.
2 Inso).
Die InsO löste mit ihrem Inkrafttreten die Konkursordnung ab.
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