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Innenrecht
(recht.oeffentlich.verwaltung.at)
    

Mit Innenrecht werden behördeninterne allgemeine Anweisungen und Vorschriften (sog. Verwaltungsvorschriften) bezeichnet, die nur die Beamten und Angestellten der Verwaltung binden und keine Wirkung gegenüber dem Bürger entfalten.

Beispiel: Innenrecht ist z.B. die allgemeine Verwaltungs­vorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV). Die NamÄndVwV regelt, wie die zuständigen Behörden das Namens­änderungs­gesetz (NamÄndG) auszuführen haben. Z.B. wird in der Vorschrift der im Gesetz verwendete Begriff des "wichtigen Grundes" konkretisiert. Im Verhältnis zum Bürger bleibt aber allein das NamÄndG maßgeblich. Verkürzt z.B. die Verwaltungsvorschrift den Anwendungsbereich für Namensänderungen gegenüber dem NamÄndG, so hat das gegenüber dem Bürger keine Wirkung, was ggf. ein Gericht feststellen muss.

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Auf diesen Artikel verweisen: Verwaltungsrecht * Auskunftsanspruch, Verwaltungsrecht Werbung: