Mit Inland wird das Gebiet eines Staates im Gegensatz zum Ausland bezeichnet.
Im Sinne des Steuerrechs zählt zum Inland auch der
Festlandsockel soweit er zur Rohstoffgewinnung genutzt wird.
Hinsichtlich der Umsatzsteuer zählen die Freihäfen, die Hoheitsgewässer und bestimmte festgelegte Gebiete (Helgoland, Büsingen) nicht zum Inland.
Werbung:
|