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Initiativrecht
(recht.allgemein)
    

Von einem Initiativrecht spricht man, bei einem Recht auf selbständiges Einbringen von Regelungsvorschlägen (z.B. für Gesetze oder Betriebsvereinbarungen.

Beispiel: In Deutschland hat z.B. neben dem Bundestag auch die Bundesregierung das Initiativrecht für Gesetzgebungsvorhaben. D.h. die Bundesregierung kann einen Gesetzesentwurf dem Bundestag zur Abstimmung vorlegen.

Für das Initiativrecht des Betriebsrates siehe unter Mitbestimmungsrecht.

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